Wort davor: Holzmarktbediente
Holzmarktherr
Erklärung:
zur Überwachung des (städtischen) Holzhandels.
Holzmarktherr (Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
"was aber an Holz durch Flößen den Rhein hinunterkam, wurde unabhängig von diesen durch die spezielle Kommission der holzmarktherren am Rhein beaufsichtigt
Fundstelle: BaselZGesch. 53 (1954) 67
Wort danach: Holzmarktnachbarschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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