Wort davor: Holzmarktbediente

Holzmarktherr
Erklärung: zur Überwachung des (städtischen) Holzhandels.

Holzmarktherr (Spiegelstrich 1)

Wort danach: Holzmarktnachbarschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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