Wort davor: Holzmarkrecht
2Holzmarkt
sprachliche Erläuterung:
vereinzelt auch als Holzmark belegt.
2Holzmarkt (I)
Erklärung:
(amtlich angekündigter und beaufsichtigter) Markt für den Holzverkauf.
2Holzmarkt (II)
Erklärung:
auch als Forstgericht(sort).
- Belegtext:
es soll ... jaehrlich einmal holzmarkt gehalten ..., auf selbigem ... alle forst- und jagdexcesse bestrafet werden
Datierung: 1738
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 100
- Belegtext:
haben die unterfoerster pflichtmaeßig auf dem holtz-marckt dergleichen contravenienten unserm forstmeister zur bestrafung anzuzeigen
Datierung: 1751
Fundstelle: NCCPruss. I 79
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Holzmarktbediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten