Wort davor: Holzmahner
Holzmal
Holzmal (I)
Erklärung:
einmalige Holzfuhr.
- Belegtext:
dass von einem jeden holtzmahl dess jahrs ... nur ein baum zum zoll genommen u. ... eingezogen ... u. folgends der dorffmueller ... dargegen behueltzet werden soll
Datierung: 1683
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2206
Holzmal (II)
Erklärung:
Stein(e) als Zeichen der Grenze des Holzschlagrechts.
- Belegtext:
jagd- u. holzmal
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1217
Holzmal (III)
Erklärung:
Zeichen auf Baumstämmen.
Sachhinweis:
BregenzStbr. 48.
- Belegtext:
"jeder Besitzer [des Holzwerks] ... hatte ein eigenes Zeichen, das seinerseits wieder einen bestimmten Namen besaß" holzmall
Datierung: um 1590
Fundstelle: BregenzStbr. 36
Wort danach: Holzmandat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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