Wort davor: Holzmahner

Holzmal

Holzmal (I)
Erklärung: einmalige Holzfuhr.

Holzmal (II)
Erklärung: Stein(e) als Zeichen der Grenze des Holzschlagrechts.
Holzmal (III)
Erklärung: Zeichen auf Baumstämmen.
Sachhinweis: BregenzStbr. 48.

Wort danach: Holzmandat

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