Wort davor: Holzlöse

Holzluder
Erklärung: "kleine Abgabe für Gemeindeholz, Einlage beim Eintritt in die Corporation; auch in weiterem Sinne: Einkaufsgebühr, welche auch zu einem Anteil an der Alpnutzung berechtigt" SchweizId. III 1104.

Wort danach: Holzluß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten