Wort davor: Holzlehen

Hölzlein

Hölzlein (I)
Erklärung: Wald(stück).

Hölzlein (II)
Erklärung: Holzstückchen bei der Folter.

Wort danach: Hölzler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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