Wort davor: Holzlehen
Hölzlein
Hölzlein (I)
Erklärung:
Wald(stück).
Hölzlein (II)
Erklärung:
Holzstückchen bei der Folter.
- Belegtext:
man schlaget ihnen kleine in schwebel gedunckte spitzige höltzlein unter die nägel und zündet hernach solche an
Datierung: 1710
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: Heinemann,Richter 67
Wort danach: Hölzler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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