Wort davor: Holzlaß
Holzlaube
Holzlaube (I)
Erklärung:
(Recht auf ein) Waldstück.
- Belegtext:
garben ... nach der zahl der holzlauben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2205
- Belegtext:
von gemeiner stadt 20 fl. und eine holzlaub [für den Stadtarzt]
Datierung: 1574
Fundstelle: ZWirtFrk. 6 (1862/64) 443
- Belegtext:
eine holzlaube 6 gerten breit
Fundstelle: ZWirtFrk. 8 (1868/70) 568
- Fundstelle: SchwäbWB. IV 1024
Holzlaube (II)
Erklärung:
Holzmagazin.
vgl.
Holzhaus (II).
- Belegtext:
holczes [aus ihrer] holczlawben
Datierung: 1338
Fundstelle: SchwäbWB. III 1791
Wort danach: Holzlauber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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