Wort davor: Holzkredit

Holzkreider
Erklärung: Bediensteter, der (verkauftes) Holz (bei der Zuteilung beziehungsweise Anweisung) mit Kreide (be)zeichnet.

Wort danach: Holzkreis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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