Wort davor: Holzkontrakt

Holzkorn
Erklärung: Abgabe von Korn für Holzgerechtigkeiten verschiedener Art oder für einen zu Bauland gemachten Forst.
vgl. Forsthafer (I), Holzhafer, Holzweizen.

Holzkorn (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Zehnte vom korntragenden wald.
Holzkorn (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Anspruch auf die betreffende Abgabe.

Wort danach: Holzkornshafer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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