Wort davor: Holzknopfmacher
Holzkohle
Holzkohle (I)
Erklärung:
Strafe bei widerrechtlicher Gewinnung.
- Belegtext:
wann sie [die Förster] finden grüne holtz kohlen, daß sie abgehauwen handt, dem sollen sie einen rüemen ahn den taumen legen vndt sollen jhme den taumen abschlagen
Datierung: 1597
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: GrW. IV 220
Faksimile
Holzkohle (II)
Erklärung:
Erlaubnis der Ausfuhr.
Holzkohle (III)
Erklärung:
als vorgeschriebenes Heizmaterial.
- Belegtext:
die einwohner ... sollen sich neben dem brandholz bey der ofenfeuerung der holzkohlen bedienen
Fundstelle: WeistNassau II 189
Wort danach: Holzkohlenbetrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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