Wort davor: Holzkämmerei

Holzkämmerer, Holzkämmer
Erklärung: (höherer) staatlicher Bediensteter (zur Verwaltung des aus dem Holzverkauf erlösten Geldes).

Wort danach: Holzkärcher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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