Wort davor: Holzkasse
Holzkauf
Holzkauf (I)
Erklärung:
allgemein.
Holzkauf (II)
Erklärung:
in marktpolizeilichen Vorschriften.
- Belegtext:
enschal neyment deme holtkope entigen gan buten de stad by deme sulven broke
Datierung: 1440
Fundstelle: HildeshUB. IV 639
- Datierung: 1525
Fundstelle: AnnNassau 12 (1873) 65
- Belegtext:
von dem holtzkauff
Datierung: 1560
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 14
- Belegtext:
wie der holz- und pfählkauf in flecken an wassern wolle angefangen und dardurch der statt schaden geton werden
Datierung: 1594
Fundstelle: WürtLTA.2 I 171
- Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1875
- Belegtext:
den holtzkauff betreffend
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 25
Holzkauf (III)
Erklärung:
als Holznutzungsrecht an fremden Wäldern.
- Belegtext:
na holtkopes vthwisinghe
Datierung: 1464
Fundstelle: LübUB. X 505
- Belegtext:
das wir den holtzkauff ane vorwustung der holtzer zimlicher weise gebrauchen sollen und wollen: vnnd die zeit vber weil wir sollichenn holtzkauff gebrauchenn,
wollenn wir seiner lieb ierlichenn vor abnutzung des holtzkauffs souil gebenn als der holtzkauff tragenn wirdet
Datierung: 1545
Fundstelle: HMeißenUB. III 381
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Holzkauf (IV)
Erklärung:
Veräußerung von (verarbeitetem) Holz.
Wort danach: Holzkaufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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