Wort davor: Holzkasse

Holzkauf

Holzkauf (I)
Erklärung: allgemein.

Holzkauf (II)
Erklärung: in marktpolizeilichen Vorschriften.
Holzkauf (III)
Erklärung: als Holznutzungsrecht an fremden Wäldern.
Holzkauf (IV)
Erklärung: Veräußerung von (verarbeitetem) Holz.

Wort danach: Holzkaufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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