Wort davor: Holzherrschaft
Holzhieb
Erklärung:
Fällen von Waldbäumen.
vgl.
Holzschlag (I).
Holzhieb (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
mithin [soll] der holzhieb nur von zeit zu zeit zum besten der particularhaingerichtscasse vorgenommen ... werden
Datierung: 1772
Fundstelle: AnnNassau 67 (1956) 157
- Belegtext:
diese forst-commission soll ... ueber den holzhieb und holzverkauf ... die aufsicht fuehren
Datierung: 1803
Fundstelle: SammlBadStBl. I 60
- Belegtext:
das verdienst mehrerer unserer forstbedienten, die sich bis daher bemuehet haben, durch regelmaeßige ... fuehrung der holzhiebe eine der vorzueglichsten ihrer dienstespflichten zu erfuellen
Datierung: 1810
Fundstelle: SammlBadStBl. I 757
Holzhieb (II)
Erklärung:
Holzschlag(recht) insbesondere der Markgenossen(schaft).
Wort danach: Holzhiebsgestattung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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