Wort davor: Holzheraustragen

Holzherr

Holzherr (I)
Erklärung: Eigentümer von Holz.

Holzherr (II)
Erklärung: Waldeigentümer.
Holzherr (III)
Erklärung: Vorsteher einer 1Holzmark (II).
Holzherr (IV)
Erklärung: mit Überwachung von Wald- und Holzangelegenheiten betrauter Ratsherr oder (städtischer) Bediensteter.

Wort danach: Holzherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten