Wort davor: Holzheraustragen
Holzherr
Holzherr (I)
Erklärung:
Eigentümer von Holz.
- Belegtext:
so iemand von frembden holzwerkh ichtes auf seinen grund ... aufzimern lest ... da solch gepeü ohne schaden widerumben abzubrechen und der holzherr solch sein holz wider begehrt, solle ihm daßselbe ervolgen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 169 § 2
Holzherr (II)
Erklärung:
Waldeigentümer.
Holzherr (III)
Erklärung:
Vorsteher einer 1Holzmark (II).
- Belegtext:
in densülvigen gohegerichten holtingen und fryheiten en möge wy noch jemandt van unsertwegen nenerley gohgreven noch holtheren setten noch ensetten
Datierung: 1392
Fundstelle: Ehlert,Amelinghausen 35
- Belegtext:
wath de gebraeken hefft de eken und boeken holth hauet ahne des holtherren weten und willen, gefunden an einen jeden holtungsmann 10 t. 4 (pfennig) und an den holtherren dubbelt
Datierung: 1558
Fundstelle: Ehlert,Amelinghausen 57
Holzherr (IV)
Erklärung:
mit Überwachung von Wald- und Holzangelegenheiten betrauter Ratsherr oder (städtischer) Bediensteter.
Wort danach: Holzherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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