Wort davor: Holzhändlerin
Holzhandlung
- Belegtext:
was bei dieser holzhandlung und dessen betrieb zum gemeinsamen interesse angewandt werden kann
Datierung: 1690
Fundstelle: MecklStrelGBl. 4 (1928) 179
- Belegtext:
von dato an alle holtz-handlungen und kuppeleyen ... gäntzlich verboten ... seyn sollen
Datierung: 1702
Fundstelle: CCPrut. III 123
Wort danach: Holzhandlunggesellschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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