Wort davor: Holzgraben

Holzgraf
vgl. Holzfürst.

Holzgraf (I)
Erklärung: Vorsitzender des Holzdings, Obermärker, von den Markgenossen gewählt, vielfach kraft Rechtens der Grundherr oder sein von ihm ernannter Vertreter, Holzgraf (I 3); im Unterschied zu Holzgraf (II) auch Oberholzgraf.

Holzgraf (I 1)
Erklärung: allgemein.
vgl. Holzgemärkde.
Holzgraf (I 2)
Erklärung: von einem adligen Hause gesagt.
Holzgraf (I 3)
Erklärung: kleiner Holzgraf als Vertreter des großen [eigentlichen] Holzgrafen.
Holzgraf (II)
Erklärung: später auch ein nachgeordneter Waldaufsichtsbeamter.

Wort danach: Holzgrafenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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