Wort davor: Holzgrafschaft
Holzgratial
Erklärung:
(kostenlose) Holzzuwendung als Anerkennung, Erkenntlichkeit.
- Belegtext:
die anweisung aller brennholz-erfordernisse zu herrschaftlichen besoldungen, der holz-gratialien und des holzes zu bau-reparationen an herrschaftlichen gebaeuden
Datierung: 1804
Fundstelle: SammlBadStBl. I 64
Wort danach: Holzgrenze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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