Holzgewältide
Erklärung:
wie Holzgewälde, "Recht auf Mitbenutzung eines Holzes, rechtlicher Anteil an einem Holzbestande".
Wort danach: Holzgeweide
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten