Wort davor: Holzgewälde

Holzgewältide
Erklärung: wie Holzgewälde, "Recht auf Mitbenutzung eines Holzes, rechtlicher Anteil an einem Holzbestande".

Wort danach: Holzgeweide

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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