Wort davor: Holzgeschworene
Holzgestätte
Erklärung:
Holzlagerplatz, öffentlicher Verkaufsplatz.
- Belegtext:
holz ... zum oeffentlichen verkauf ... nicht laenger als zwey jahr auf der holz-gestaedten gedulten
Datierung: 1725
Fundstelle: CAustr. IV 274
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
[den Knechten] kein grobes betragen gegen die partheien oder andere ausschweifungen auf der holzgestaette ... gestatten
Datierung: 1793
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. III 304
Wort danach: Holzgestättenordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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