Wort davor: Holzgerichtstag
Holzgerste
Erklärung:
als Gegenleistung für Holznutzung.
- Belegtext:
die holtzgerste, so diejenigen unterthanen entrichten muessen, welche aus den churfuerstlichen heyden das raff und lager holtz hohlen
Datierung: 1653
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 1 S. 192
Wort danach: Holzgeschworene
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