Wort davor: Holzgerechtsame

Holzgericht
Erklärung: Gericht in Holz- und Waldangelegenheiten (manchmal auch für Feldangelegenheiten), insbesondere das (westfälische) Holzding; auch die entsprechende Gerichtsbarkeit.
vgl. Hagengericht, Haingericht, Heimgericht (I), Holzricht.

Wort danach: Holzgerichtsamt

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