Wort davor: holzgerecht

Holzgerechtigkeit
Erklärung: Recht auf Waldnutzung beziehungsweise auf den Ertrag der Gemeindewaldung.
vgl. Beholzung (I), Holzgenuß, Holzgesuch, Holznutzung.

Holzgerechtigkeit (I)
Erklärung: allgemein, der Gemeinde beziehungsweise Herrschaft, vornehmlich bei Aufzählung der einzelnen Rechte.
Holzgerechtigkeit (II)
Erklärung: des einzelnen Hauses oder Hofes.
Holzgerechtigkeit (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Nennung des zu beanspruchenden Quantums.
Holzgerechtigkeit (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: konkret: das betreffende Waldstück.

Wort danach: Holzgerechtsame

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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