Wort davor: Holzgemärke

Holzgemeinde

Holzgemeinde (I)
Erklärung: Markgenossenschaft.

Holzgemeinde (II)
Erklärung: Waldallmende.

Wort danach: Holzgemeine

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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