Wort davor: Holzgemärkde
Holzgemärke
Erklärung:
Grenzzeichen für einen Wald.
- Belegtext:
"dem Reichsritter ist erlaubt, wald- und holzgemärke, heg- und hasensäulen aufzurichten, welche
Umfang und Grenzen des Wildbanns anzeigen"
Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 157
[weitere Angaben: urkundlich?]
Wort danach: Holzgemeinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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