Wort davor: Holzgedingstag
Holzgefälle
Holzgefälle (I)
Erklärung:
Holzbezugsrecht?
- Belegtext:
[H. von H., Bruder des Johanniter-Hauses S. Johans Cordulen in Köln überläßt ... eine Rente von 4 Gulden auf das Haus] mit einem holzgefäll hinter dem hove
zu der ganss up der Hertzingerstr. [an J.K.]
Datierung: 1453
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: NrhAnn. 76 (1903) 163
Holzgefälle (II)
Erklärung:
Einkünfte, Gebühr (aus Waldungen oder Gehölzen).
Wort danach: Holzgegenschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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