Wort davor: Holzgedingstag

Holzgefälle

Holzgefälle (I)
Erklärung: Holzbezugsrecht?

Holzgefälle (II)
Erklärung: Einkünfte, Gebühr (aus Waldungen oder Gehölzen).

Wort danach: Holzgegenschreiber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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