Belegtext:
sollen bestimbte verordneten vor dem tag deß holtzgedings den waldt bereiten Datierung: 16. Jh.
Fundstelle:NrhArch. 3 (1860) 202
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Belegtext:
selbige hinter dem waltforstern bis zum holzgeding churen und bruchten Datierung: 1624
Fundstelle:SPantaleonUrb. 509
Belegtext:
ob zwischen dieß vnd negst vorigenn holßgeding einige behandigte hoffsmannern verstorben, wodurch ihro churf. dhlt. churmuth erfallen Datierung: 1701
Fundstelle:Hausmann,HofgElberf. 31
Belegtext:
das uff dem holtzgeding ... alle bruchten durch die vörster ... schrifftlich furbracht werden Fundstelle:NrhArch. 3 (1860) 203
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Belegtext:
das holzgedinge, ... im gemeinen leben, ein gedinge oder vertrag über die lieferung einer gewissen quantität holzes Datierung: 1775
Fundstelle:Adelung II 1270
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