Holzfrevler
Erklärung:
"der verbotener Weise Holz im Wald haut und nimmt, etwas verschieden von einem holzschelm, der schon gehauenes und aufgerüstetes wegschleppt" SchweizId. I 1289.
Wort danach: Holzfrevlerbestrafung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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