Wort davor: Holzfaktorei
Holzfall
vgl.
Abries,
Anries,
Baumfall.
Holzfall (I)
Erklärung:
Leseholz.
- Belegtext:
habere debent liberas vias in et ad ligna et ex lignis per campum ... et liberas graminaturas et pascua sub lignis et liberum casum lignorum, holtval dictum
Datierung: 1356
Fundstelle: MecklUB. XIV nr. 8287
Holzfall (II)
Erklärung:
im Nachbarrecht das Recht, einen Baum, der beim Fällen oder sonst auf das Nachbargrundstück fällt, zurückzufordern.
Holzfall (III)
Erklärung:
in der Markgenossenschaft.
- Belegtext:
der holzfall ist eine art des anschusses, der in einigen marken dem ausmärker an seinem in der mark gelegenen oder unmittelbar daran stossenden sädigen lande zugestanden wird
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 183
Holzfall (IV)
Erklärung:
Angelegenheit betreffend ein Beholzungrecht.
- Belegtext:
die stadt bey ihrer ... possession in holz-faellen [latein possedisse ... jus lignandi] zu schuetzen
Datierung: 1767
Fundstelle: Cramer,Neb. 66 S. 7
Wort danach: Holzfällen
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