Wort davor: Holzfaktorei

Holzfall
vgl. Abries, Anries, Baumfall.

Holzfall (I)
Erklärung: Leseholz.

Holzfall (II)
Erklärung: im Nachbarrecht das Recht, einen Baum, der beim Fällen oder sonst auf das Nachbargrundstück fällt, zurückzufordern.
Holzfall (III)
Erklärung: in der Markgenossenschaft.
Holzfall (IV)
Erklärung: Angelegenheit betreffend ein Beholzungrecht.

Wort danach: Holzfällen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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