Wort davor: Holzerbschaft

Holzerei

Holzerei (I)
Erklärung: Holzungsrecht.

Holzerei (II)
Erklärung: "Prügelei, die als nicht honorig galt und von der Behörde bestraft wurde".

Wort danach: Holzerfordernis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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