Wort davor: Holzempfänger

holzen
Erklärung: Holz fällen, aus dem Wald holen.

holzen (I)
Erklärung: allgemein.

holzen (II)
Erklärung: als Dienstleistung.
holzen (III)
Erklärung: als Berechtigung.
holzen (IV)
Erklärung: als verbotenes Holzfällen.

Wort danach: Hölzenleuchtenmacher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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