Wort davor: Holzeinschläger

Holzeinung
Erklärung: (Festsetzung der) Strafe für Walddelikte.
vgl. Einung (VI 1).

Wort danach: Holzeisen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten