Wort davor: Holzeinfuhr
Holzeinführen
Erklärung:
in die Stadt.
- Belegtext:
untter dem ambt der heyl. mess undt der predig ... keine kramereyen ... wie auch das holtzeinführen undt verkaufen [zulassen]
Datierung: 1681
Fundstelle: ZMährSchles. 11 (1907) 81
Wort danach: Holzeinkauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten