Wort davor: Holzeinung
Holzeisen
Erklärung:
zum (forstamtlichen) Bezeichnen der zu fällenden Bäume.
vgl.
1Hammer (V),
Holzaxt,
Holzhammer (I).
- Belegtext:
von unsern forst-bedienten mit dem gewöhnlichen holtz-eisen bemercket
Datierung: 1712
Fundstelle: CCMagdeb. III 636
- Belegtext:
wie er [Forstmeister] ... ein besonder holzeisen verfertigen lassen muß, worauf auf der einen seite das stadtwappen, auf der andern aber die jahreszahl zu setzen ist
Datierung: 1749
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 269
- Belegtext:
denselben [stadtheideläufern] kein holzeisen anzuvertrauen
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 275
Wort danach: Hölzel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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