Wort davor: Holzdeputat
Holzdeputatsfuhre
Erklärung:
mit Holzdeputat beladenes Gefährt.
- Belegtext:
alle fuhren mit deputaten und geschenken ... unterliegen der wegmautgiebigkeit ... folglich koennen auch die holzdeputatsfuhren nicht ausgenommen werden
Datierung: 1799
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. III 445
Wort danach: Holzdieb
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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