Wort davor: Holzbürge
Holzbuße
Holzbuße (I)
Erklärung:
Strafe für Walddelikte, von Holzbuße (II) nicht scharf trennbar.
vgl.
Holzbuße (II).
Holzbuße (II)
Erklärung:
Gebühr für Holzsammeln.
- Belegtext:
haben die arme supplicanten sich hoechstens zu beschweren, daß ihnen jetzo gedrohet wird, die holzbussen zu steigern
Datierung: 1702
Fundstelle: Pütter,BeitrStaatsR. I 149
Faksimile
- digitalisiert von der UB Bielefeld
- Belegtext:
holzbuße, ein gewisses geld, welches von denen, die in den waldungen holz lesen wollen, entrichtet wird
Datierung: 1781
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 24 S. 958
Holzbuße (III)
Erklärung:
Strafe "für zu langes Sitzenlassen des Holzes auf der Gasse".
- Belegtext:
von holz- u. mistbußen
Fundstelle: NArchSächsG. 9 (1888) 207
Wort danach: Holzbußregister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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