Wort davor: Holzbürge

Holzbuße

Holzbuße (I)
Erklärung: Strafe für Walddelikte, von Holzbuße (II) nicht scharf trennbar.
vgl. Holzbuße (II).

Holzbuße (II)
Erklärung: Gebühr für Holzsammeln.
Holzbuße (III)
Erklärung: Strafe "für zu langes Sitzenlassen des Holzes auf der Gasse".

Wort danach: Holzbußregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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