Wort davor: Holzbrüchte
Holzbuch
Holzbuch (I)
Erklärung:
zur Eintragung von Angelegenheiten des Holzdings.
- Belegtext:
die malbarte, brandiseren, holzbuch und brüchten-register sollen jederseits bei den erbholtzrichteren verwahrt, doch den arbexen auf ihr begehren copei mitgetheilt werden
Datierung: 1619
Fundstelle: Philippi,Erbexen2 175
Holzbuch (II)
Erklärung:
Verzeichnis von städtischen Waldungen.
vgl.
Holzrodel.
Wort danach: Holzbürge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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