Wort davor: Holzbrüchte

Holzbuch

Holzbuch (I)
Erklärung: zur Eintragung von Angelegenheiten des Holzdings.
Holzbuch (II)
Erklärung: Verzeichnis von städtischen Waldungen.
vgl. Holzrodel.

Wort danach: Holzbürge

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