Wort davor: Holzbrand

Holzbrauch

Holzbrauch (I)
Erklärung: (Recht zur) Nutzung eines Waldes.

Holzbrauch (II)
Erklärung: "Holzordnung, Verordnung betreffend die Nutzung von Wäldern".

Wort danach: Holzbrecher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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