Wort davor: Holzbenutzung

holzberechtigt
Erklärung: wer den Anspruch auf Holz(nutzung) (im Walde) hat, eventuell aus verschiedenem Rechtsgrund.

Wort danach: Holzberechtigte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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