Wort davor: Holzbewilligung

Holzbezug

Holzbezug (I)
Erklärung: allgemein Entnahme beziehungsweise Zuteilung von Holz aus Waldungen.

Holzbezug (II)
Erklärung: als Besoldungsteil.

Wort danach: Holzbinder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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