Wort davor: holzbannen

Holzbannwart
Erklärung: städtischer Amtsträger zur Beaufsichtigung der Waldungen.
vgl. Holzbannwärter, Holzmeister.

Wort danach: Holzbannwarteid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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