Wort davor: Holzbank

Holzbann

Holzbann (I)

Holzbann (I 1)
Erklärung: Polizei- und Strafgewalt bezüglich eines Waldes.

Holzbann (I 2)
Erklärung: auch obrigkeitlicher Vorbehalt des Holzhandels.
Holzbann (II)
Erklärung: insbesondere Brüche in Waldangelegenheiten.

Wort danach: holzbannen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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