Wort davor: Holzallmende
Holzamt
Holzamt (I)
Erklärung:
Forstbehörde.
Holzamt (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Wirtschaftsabteilung für die Forstwirtschaft im Stift Asbeck.
Holzamt (II)
Erklärung:
insbesondere zur Besorgung des für die Pfannen in Halle notwendigen Holzes.
Holzamt (III)
Erklärung:
Holzhandel.
- Belegtext:
sich an dem houltzampt [nicht] an eynme ganzen jair generen [als Berufsverbot]
Datierung: 1427
Fundstelle: KölnAkten II 255
Wort danach: Holzamtsverwalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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