Wort davor: Holzabachtung
Holzabgabe
Holzabgabe (I)
Erklärung:
Holzlieferungsverpflichtung.
- Belegtext:
die holzabgabe an die fürstlich sachsen-meiningische herrschaft
Datierung: 1780
Fundstelle: GoetheAmtlSchr. I 120
- Belegtext:
sind ... alle academici frei von ... der gewöhnlichen holzabgabe auf dem Lauer
Datierung: 1786
Fundstelle: HeidelbUnivStat. 307
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Holzabgabe (II)
Erklärung:
Holzzuteilung.
Wort danach: Holzabgabesache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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