Wort davor: holstisch

Holung
vgl. erholen, Hol, holen.
Wortbildungshinweis: zu holen.

Holung (I)
Erklärung: Oberhof- und Rechtszug.
Holung (II)
Erklärung: Verbesserung eines Formfehlers vor Gericht (gegen Zahlung eines Strafgeldes).
Holung (III)
Erklärung: Termin- und Fristgewährung.

Holung (III 1)
Erklärung: "Verschiebung der Antwort auf einem späteren Gerichtstag" Weizsäcker/NLausMag. 110, 15.
Holung (III 2)
Erklärung: Gewährung einer Frist für Zinszahlung.
Holung (IV)
Erklärung: Anlaß eines Streites, Anfertigung.
Holung (V)
Erklärung: Holung (II) in Verbindung mit Substantiven Gespräch, Wandel, Wandelung.

Wort danach: Holwang

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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