Wort davor: Holstenleute

Holstenrecht

Holstenrecht (I)
Erklärung: in Holstein geltendes Recht.

Holstenrecht (II)
Erklärung: Gericht, das Holstenrecht (I) anwendet.

Wort danach: holstisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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