Wort davor: Holschilling

Holste

Holste (I)
Erklärung: überhaupt Bewohner von Holstein.

Holste (II)
Erklärung: insbesondere Schöffe.
vgl. Holstenleute.

Wort danach: holsteinisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten