Wort davor: Höllefeger

Höllhafen
Erklärung: Gefäß zum Warmhalten von Wasser, in der Ofenhölle (DWB. IV 2 Sp. 1748) eingelassen.

Wort danach: höllehaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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