Wort davor: Holländergilde
Holländerholz
Erklärung:
für den Schiffbau bestimmtes Holz.
vgl.
Holländerbaum,
Holländerstamm.
- Belegtext:
wenn aus dergleichen waldungen sogenanntes hollaenderholz verlassen werden kann
Datierung: 1786
Fundstelle: Scotti,Trier III 1426
- Belegtext:
allen gemeinden der verkauf des hollaenderholzes durch privatverkaeufe untersagt seye
Fundstelle: KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 21 S. 1
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1744
Wort danach: Holländerholzabgabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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