Wort davor: Holländerei
Holländereipacht
- Belegtext:
"Vieh- oder holländereipacht ist derjenige Vertrag, durch welchen der Inhaber eines Gutes als Verpachter eine zum Gute gehörige Viehherde
dem andern Theile (dem Viehpächter oder Holländer) gegen einen Pachtzins überläßt"
Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 541
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Wort danach: Holländergilde
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