Wort davor: Holländerbaum
Holländerei
Erklärung:
eine durch einen Holländer betriebene Landwirtschaft.
vgl.
Schweizerei.
- Belegtext:
J.H.C.v.Selchow, von den holländereien und flaemischen rechten
Datierung: 1751
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: Kamptz,PreußProvR. I 457
- Belegtext:
holländereien, das sind abgetheilte wirthschaften, in welchen ein jeder sein land um seine hofstelle, ohne gemeinschaft mit andern, beisammen hat
Datierung: 1782
Fundstelle: Frischbier I 295
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 541
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Wort danach: Holländereipacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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