Wort davor: holdselig
Holdung
Holdung (I)
Erklärung:
Ablegung des Treueides (besonders im Untertanen- und Lehensverhältnis) und dadurch übernommene Treuepflicht.
- Belegtext:
so swyrt [der Sendschöffe] ... getrewe holdung zu zemlichen geistlich gebotten ... zu waren
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Rheinland
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 161
- Belegtext:
wir [Hochmeister des Hospitalordens] ... vorlassen ... alle vnser ritterschaft, manschafften vnd vndersaßen in den ... landen H. [usw.] ... aller eyde, holdungen, pflicht vnd manschafften
Datierung: 1520
Fundstelle: RevalStR. II 135
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Holdung (II)
Erklärung:
Anwesen eines 1Holden (II 5) und die darauf liegenden Abgaben.
Wort danach: Holduntertan
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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