Wort davor: holdselig

Holdung

Holdung (I)
Erklärung: Ablegung des Treueides (besonders im Untertanen- und Lehensverhältnis) und dadurch übernommene Treuepflicht.
Holdung (II)
Erklärung: Anwesen eines 1Holden (II 5) und die darauf liegenden Abgaben.

Wort danach: Holduntertan

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